1. Geltung
1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Getränketechnik-Weber
gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die
Getränketechnik-Weber gegenüber einem Vertragspartner erbringt.
2. Vertragsabschluss
1) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Getränketechnik-Weber nach
Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine
Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekanntgegebene Anschrift
abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
2) Die in Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben sind nur mass-
geblich, wenn in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird.
3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit.
3. Preise und Zahlung
1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder Bestellformular
angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt
des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum
Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist die Getränketechnik-Weber
berechtigt, die Preise anzupassen. Die gesetzliche MwSt. wird zusätzlich
verrechnet.
2) Sollten sich diese Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung
(Erbringung der Leistung) wesentlich verändern, erhöht bzw. senkt sich
der vereinbarte Preis entsprechend. 3.3 Zahlungen sind mit
Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.
3) Die Preise gelten ab Lager der Getränketechnik-Weber, ausschliesslich
Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung
Abgaben erhoben werden, trägt diese der Vertragspartner. Ist die
Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine vom
Vertragspartner gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.
4) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche
Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch die
Getränketechnik-Weber. Bei Zahlungsverzug ist die
Getränketechnik-Weber berechtigt, sämtliche daraus entstehenden
Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
5) Ausserdem ist die Getränketechnik-Weber bei Zahlungsverzug berechtigt,
vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
6) Jedenfalls ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen
Forderungen gegenüber der Getränketechnik-Weber und die
Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von
Getränketechnik-Weber nicht anerkannter Mängel.
4. Lieferung
1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum
der Getränketechnik-Weber.
2) Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
►Datum der Auftragsbestätigung;
►Datum der Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden
technischen,kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;
►Datum, an dem die Getränketechnik-Weber eine vor Lieferung der
1) ►Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.
3) Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der
Getränketechnik-Weber entweder durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird
ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Reparaturen
oder Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens der
Getränketechnik-Weber von Dritten vorgenommen wurden.
4) Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die
aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat.
5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von
der Getränketechnik-Weber bewirkter Anordnung und Montage,
ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse
und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der
Getränketechnik-Weber angegebene Leistung, unrichtiger Behandlung
und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen;
dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Vertragspartner beigestelltes
Material zurückzuführen sind. Die Getränketechnik-Weber haftet auch
nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen,
Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen,
die einem natürlichen Verschleiss unterliegen.
5. Rücktritt
1) Die Getränketechnik-Weber ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich
1)eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten,
1) ►wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die
Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu
vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen
Nachfrist weiter verzögert wird;
►wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners
entstanden sind, und dieser auf Begehren von der Getränketechnik-
Weber weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche
Sicherheit erbringt;
1) ►wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens
mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
2) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der Getränketechnik-Weber
sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)leistungen
vertragsgemäss abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit
die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht über-
nommen wurde, sowie für von der Getränketechnik-Weber erbrachte
Vorbereitungshandlungen. Die Getränketechnik-Weber steht statt
dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter
Gegenstände zu verlangen.
3) Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von der Getränketechnik-
Weber zu verantworten sind, oder tritt die Getränketechnik-Weber
gemäss 1. vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des
für die Getränketechnik-Weber entstandenen Aufwandes, zumindest
aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche
Mässigungsrecht wird ausgeschlossen.
6. Haftung
1) Die Getränketechnik-Weber haftet für Schäden ausserhalb des
Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden
und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem
Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen
den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche
Ansprüche bei Ausfall des Getränketechnik-Weber -Servers
ausgeschlossen. Die Höhe der Ersatzpflicht der Getränketechnik-Weber
gegenüber einem einzelnen Geschädigten ist mit CHF 1000.--
beschränkt.
2) Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme
und Benutzung (wie zB in Bedienungsanleitungen) oder behördlicher
Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
7. Datenschutz und Sicherheit
1) Die Getränketechnik-Weber speichert als Stammdaten der Kunden und
Teilnehmer: akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum,
Firma, Adresse, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum,
Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung.
Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und
ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben.
2) Die Getränketechnik-Weber ergreift alle technisch möglichen
Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen.
Die Getränketechnik-Weber haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf
rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt
bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden
des Vertragspartners oder Dritter gegenüber der Getränketechnik-Weber
aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.
3) Die Getränketechnik-Weber behält sich vor, Namen, Internet-Adressen,
sowie Art des Services von Kunden auf eine Referenzliste zu setzen,
und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur
Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des
Kunden unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.